Für viele Halterinnen und Halter ist der eigene Garten der naheliegendste Ort, um von einem Haustier Abschied zu nehmen, vertraut, erreichbar, ohne fremde Hilfe. Rechtlich ist das in Deutschland grundsätzlich möglich, aber an klare Bedingungen geknüpft. Diese Seite erklärt, welche das sind, wo die Grenzen liegen, und in welchem einen Bundesland eine Gartenbestattung gar nicht erlaubt ist.

Kernpunkte
  • Erlaubt nur auf dem eigenen Grundstück, für Kleintiere, mit mindestens 50 cm Erdüberdeckung.
  • Als Mieterin oder Mieter brauchen Sie die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters.
  • Bremen nutzt sein eigenes Landesrecht, um die Gartenbestattung wegen des hohen Grundwasserstands grundsätzlich zu verbieten, laut eigener Aussage der zuständigen Landesbehörde.
  • Ein Verstoß kann nach § 14 TierNebG mit bis zu 100.000 € geahndet werden, nicht mit 15.000 €, wie oft fälschlich kursiert.

Die gesetzliche Grundlage: § 27 TierNebV

Maßgeblich ist § 27 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV). Die Vorschrift spricht von einem "dem Tierhalter gehörenden Gelände", auf dem ein verstorbenes Heimtier vergraben werden darf, unter mehreren Bedingungen gleichzeitig. Alle müssen erfüllt sein, nicht nur einzelne davon.

Die Voraussetzungen im Überblick

Eigentum

Das Grundstück muss Ihnen gehören. Bei Miete brauchen Sie die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters.

Tierart und Größe

Nur Kleintiere: Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Vögel. Nutztiere wie Pferde sind ausgeschlossen. Ein konkretes Beispiel für eine kommunale Gewichtsgrenze: der Landkreis Lichtenfels in Bayern lässt per eigener Allgemeinverfügung nur Heimtiere bis 70 Kilogramm Körpermasse zu.

Lage des Grundstücks

Nicht in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet, nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege oder Plätze.

Todesursache

Das Tier darf nicht an einer meldepflichtigen, übertragbaren Tierseuche gestorben sein. Im Zweifel fragen Sie Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt.

Grabtiefe

Mindestens 50 cm, gemessen vom Rand der Grube, direkt aus § 27 TierNebV (gesetze-im-internet.de). Mehrere Tierärzte und Ratgeber empfehlen darüber hinaus 80 cm als sichereren Praxiswert, gerade bei größeren Tieren oder lockerem Boden.

Abstand zur Grenze

Kein fester Bundeswert. In den meisten Gemeinden werden ein bis zwei Meter empfohlen oder verlangt; Details bei Ihrem Ordnungsamt.

Dieselben Voraussetzungen, wortgleich aus § 27 TierNebV, bestätigen unabhängig voneinander mehrere Kommunen auf ihren eigenen Amtsseiten: die Landeshauptstadt München, die Stadt Nürnberg, der Landkreis Osnabrück, die Landeshauptstadt Düsseldorf, die Stadt Leipzig und die Freie und Hansestadt Hamburg, mit identischer Tierartenliste und identischer 50-cm-Regel. Bemerkenswert im Vergleich zu Bremen: Hamburg hat einen ähnlich hohen Grundwasserstand, erlaubt die Gartenbestattung aber unter den Standardauflagen, ein Beleg dafür, dass Bremens Verbot eine bewusste Landesentscheidung ist, keine zwingende geografische Notwendigkeit. Der Abstand zur Grundstücksgrenze steht dagegen nicht wörtlich im Bundesgesetz selbst; er wird von den Gemeinden zusätzlich empfohlen oder verlangt, mit Angaben, die je nach Quelle zwischen einem und drei Metern liegen.

Konkretes Beispiel für eine kommunale Gewichtsgrenze: Der Landkreis Lichtenfels in Bayern hat 2006 per Allgemeinverfügung festgelegt, dass Heimtiere mit einer Körpermasse von mehr als 70 Kilogramm von der Genehmigung zum Vergraben ausgenommen sind. Das Dokument ist öffentlich einsehbar. Eine bundesweit einheitliche Gewichtsgrenze gibt es nicht, aber dieses Beispiel zeigt, dass Gemeinden bei sehr großen oder schweren Tieren eigene Grenzen setzen können. Fragen Sie bei einem großen Hund im Zweifel direkt bei Ihrem Landratsamt nach.
Wie lange dauert die Verwesung? Je nach Bodenbeschaffenheit, Temperatur und Grabtiefe braucht ein vergrabener Tierkörper realistisch mehrere Monate bis über ein Jahr, bis er vollständig verwest ist. Das ist mit ein Grund, warum die Mindesttiefe und ein trockener, gut durchlässiger Boden wichtig sind.

Warum Bremen hier eine Ausnahme machen kann

§ 27 TierNebV ist eine bundeseinheitliche Mindestregel. Wie sie im Detail umgesetzt wird, regelt zusätzlich jedes Bundesland selbst, über ein eigenes Ausführungsgesetz zum TierNebG. Die meisten dieser Landesgesetze übernehmen die Bundesregel unverändert, mit den amtlichen Bestätigungen aus München, Nürnberg und dem Landkreis Osnabrück oben als Beleg. Bremen hat sein eigenes Ausführungsgesetz jedoch genutzt, um für sein Landesgebiet eine eigene, strengere Verordnung zu erlassen, die die Gartenbestattung insgesamt untersagt. Das ist rechtlich zulässig, weil § 27 TierNebV den Ländern ausdrücklich Spielraum für strengere Regelungen lässt.

Empfehlung zum Material: Auch wenn es gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, den Körper vor dem Vergraben in ein biologisch abbaubares Material zu hüllen, etwa ein Baumwolltuch, eine Wolldecke oder Karton. Kunststoff oder andere nicht abbaubare Materialien sollten Sie vermeiden.

Mieterin oder Mieter: Die Zustimmung ist kein reiner Formalismus

Auch wenn ein Garten zur Mietwohnung gehört, bleibt das Grundstück rechtlich Eigentum der Vermieterin oder des Vermieters. Ein Tier dort zu begraben, greift in dieses Eigentum ein. Deshalb ist eine ausdrückliche, am besten schriftliche Zustimmung vor der Bestattung wichtig, nicht nur eine höfliche Geste. Ohne diese Zustimmung drohen zivilrechtliche Auseinandersetzungen, im ungünstigsten Fall sogar die Aufforderung, das Grab wieder zu entfernen. Denken Sie außerdem an den Fall eines späteren Umzugs: Ohne vorherige Absprache kann es beim Auszug zu Streit über den Zustand des Gartens kommen, und Sie müssten das Grab im Zweifel selbst wieder entfernen. Fragen Sie daher aktiv nach, statt sich auf ein gutes Verhältnis allein zu verlassen.

Zum Beispiel Bremen: eine eigene Landesverordnung

Bremen hat von diesem Spielraum tatsächlich Gebrauch gemacht: Hier ist die Gartenbestattung von Haustieren durch eine eigene Landesverordnung grundsätzlich nicht erlaubt. Grund ist der ungewöhnlich hohe Grundwasserstand im Stadtstaat, der das Risiko einer Grundwasserverunreinigung durch vergrabene Tierkörper deutlich erhöht. Das bestätigt die zuständige Bremer Fachbehörde selbst, direkt und unmissverständlich: "Eine Bestattung von Haus- und Heimtieren auf dem eigenen Grundstück im Lande Bremen ist aus umweltrechtlichen Gründen nicht erlaubt", so der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) auf seiner eigenen Amtsseite. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die unschädliche Beseitigung von Heimtierkörpern vom Dezember 2015, gestützt auf § 3 Absatz 2 des Bremischen Ausführungsgesetzes zum TierNebG. Bremen selbst benennt auf derselben Seite die zulässigen Alternativen: die kostenpflichtige Abholung durch ein zugelassenes Tierkörperbeseitigungsunternehmen, zwei städtische Heimtierkörpersammelstellen (Hastedt und Burglesum) oder einen der drei Bremer Tierfriedhöfe. Wenn Sie in Bremen leben, ist eine Einäscherung oder die Beisetzung auf einem zugelassenen Tierfriedhof damit die praktikable Alternative.

Warum die Grabtiefe bei einer Einschläferung besonders wichtig ist

Wurde Ihr Tier eingeschläfert, kommt zur üblichen Begründung der 50-cm-Regel (Schutz vor Aasfressern) noch ein zweiter, ernsterer Grund hinzu. Das dabei verwendete Mittel, meist Pentobarbital, bleibt nach dem Tod noch längere Zeit im Körper des Tieres aktiv. Wird ein zu flach vergrabener Tierkörper von einem Fuchs, Dachs oder Greifvogel ausgegraben und gefressen, kann das zu einer tödlichen Sekundärvergiftung führen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat dazu ein eigenes Merkblatt veröffentlicht. Der bayerische Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) dokumentiert im Rahmen seines Projekts "Tatort Natur" seit 2019 mehrere bestätigte Fälle, in denen Rotmilane und andere Greifvögel genau daran gestorben sind. Halten Sie die 50-cm-Mindesttiefe bei einem eingeschläferten Tier deshalb besonders zuverlässig ein, eher mehr als weniger.

Was droht bei einem Verstoß?

Eine Bestattung ohne Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers, auf öffentlichem Grund, im Wald oder auf einem fremden Grundstück ist nicht erlaubt und kann nach § 14 TierNebG mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden (Gesetzestext direkt bei gesetze-im-internet.de nachlesbar). Wurde das Tier zusätzlich verschwiegen, obwohl es an einer meldepflichtigen Tierseuche gestorben ist, drohen darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen.

Eine verbreitete falsche Zahl: Viele Ratgeberseiten nennen bei diesem Thema ein Bußgeld von "bis zu 15.000 Euro". Diese Zahl lässt sich nicht auf den tatsächlichen Gesetzestext von § 14 TierNebG zurückführen und ist falsch. Der reale Bußgeldrahmen liegt deutlich höher, bei bis zu 100.000 Euro.

Wenn der Garten keine Option ist

Kein eigenes Grundstück, ein zu großes Tier oder Sie leben in Bremen? Dann bleiben drei reale Alternativen: die Einäscherung, einzeln oder in der Gemeinschaftsvariante, die Beisetzung auf einem behördlich zugelassenen Tierfriedhof, der rechtlich als "zugelassener Platz" im Sinne von § 27 TierNebV gilt und damit unabhängig von den Regeln für die eigene Gartenbestattung ist, oder die Abgabe über die Tierkörperbeseitigung (TBA), eine einfache, meist kostengünstige Entsorgung ohne Rückgabe von Asche. Was danach mit der Asche geschieht, falls Sie sich für eine Einäscherung entscheiden, erklären wir in einem eigenen Ratgeber: Was tun mit der Asche Ihres Haustiers? →

Neu: Beisetzung im eigenen Grab statt im Garten

Eine weitere, jüngere Alternative betrifft nicht den Garten, sondern den Friedhof: In mehreren Bundesländern wurden die Bestattungsgesetze zuletzt gelockert, sodass die Asche eines Haustieres offiziell mit im eigenen Grab eines Menschen beigesetzt werden darf. Auf dem Friedhof Ohlsdorf in Hamburg ist das bereits seit dem 1. März 2020 möglich, im gemeinsamen "Garten Mensch-Tier". Sachsen hat sein Bestattungsgesetz zum 25. März 2026 entsprechend reformiert und Mensch-Tier-Bestattungen ausdrücklich erlaubt. München prüft nach Presseberichten vom April 2026 ebenfalls eine solche Regelung, hat aber noch nicht entschieden. Wichtig dabei: Überführung und Einäscherung von Mensch und Tier müssen weiterhin strikt getrennt erfolgen, nur die Beisetzung der Asche im selben Grab wird zusammengeführt. Ob die jeweilige Friedhofssatzung vor Ort das überhaupt zulässt, ist unabhängig von der Landesgesetzgebung zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich mein Haustier im eigenen Garten begraben?

Ja, auf dem eigenen Grundstück ist das nach § 27 TierNebV grundsätzlich erlaubt, sofern das Tier ein Kleintier ist, mindestens 50 Zentimeter tief bedeckt wird, das Grundstück nicht in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegt und das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben ist. Eine Ausnahme gilt in Bremen, wo Gartenbestattungen wegen des hohen Grundwasserstands grundsätzlich verboten sind.

Darf ich als Mieter mein Haustier im Garten begraben?

Nur mit ausdrücklicher, am besten schriftlicher Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters, da der Garten rechtlich zu deren Eigentum gehört. Ohne diese Zustimmung riskieren Sie zivilrechtliche Auseinandersetzungen, im schlimmsten Fall sogar die Aufforderung, das Grab wieder zu entfernen.

Welche Tiere dürfen im Garten begraben werden?

Ausdrücklich erlaubt sind Kleintiere wie Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster und Vögel. Nutztiere wie Pferde, Schafe oder Schweine dürfen grundsätzlich nicht im eigenen Garten bestattet werden. Bei sehr großen Hunderassen gelten in der Praxis teils strengere Maßstäbe.

Wie tief muss das Grab für ein Haustier sein?

Mindestens 50 Zentimeter, gemessen vom Rand der Grube, damit wilde Tiere den Körper nicht ausgraben können. Diese Angabe stammt direkt aus § 27 TierNebV und wird von den Städten identisch übernommen, etwa von der Landeshauptstadt München.

Warum ist die Gartenbestattung in Bremen verboten?

Wegen des hohen Grundwasserstands im Stadtstaat Bremen, der ein erhöhtes Risiko für Grundwasserverunreinigungen durch vergrabene Tierkörper mit sich bringt. Bremen hat von einem gesetzlich vorgesehenen Spielraum Gebrauch gemacht: § 27 TierNebV erlaubt jedem Bundesland, über sein eigenes Ausführungsgesetz strengere Regeln zu erlassen. Bremen hat das getan und die Gartenbestattung per eigener Landesverordnung grundsätzlich untersagt.

Welches Bußgeld droht bei einer nicht erlaubten Bestattung?

Nach § 14 TierNebG (Gesetzestext: gesetze-im-internet.de) kann eine unerlaubte Bestattung, etwa auf öffentlichem Grund, im Wald oder auf fremdem Grundstück, mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die im Internet vielfach kursierende Zahl von 15.000 Euro ist falsch und lässt sich nicht auf den Gesetzestext zurückführen.

Muss der Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden?

In den meisten Gemeinden wird ein Abstand von ein bis zwei Metern zur Grundstücksgrenze empfohlen oder verlangt, auch wenn dies nicht wörtlich in § 27 TierNebV selbst steht. Im Zweifel gibt das zuständige Veterinäramt oder Ordnungsamt der Gemeinde verbindlich Auskunft.

Kann ich mein Tier nach einem Umzug ausgraben und nachträglich einäschern lassen?

Rechtlich spricht nichts grundsätzlich dagegen, praktisch kommt es aber vor allem auf das Grundstück an. Sobald Sie das Haus verkauft haben, gehört der Garten der neuen Eigentümerin oder dem neuen Eigentümer, und Sie benötigen deren ausdrückliche Zustimmung, um dort zu graben. Planen Sie einen Umzug und möchten diese Option offenhalten, ist es einfacher, das Thema bereits vor dem Verkauf mit der künftigen Eigentümerin oder dem künftigen Eigentümer zu besprechen.

Ist es gefährlich, ein eingeschläfertes Tier im Garten zu vergraben?

Grundsätzlich erlaubt, aber mit einem wichtigen Zusatzrisiko: Das Euthanasiemittel, meist Pentobarbital, bleibt im Körper aktiv. Wird der Tierkörper zu flach vergraben und von einem Aasfresser wie Fuchs, Dachs oder einem Greifvogel ausgegraben und gefressen, kann dieser an einer Sekundärvergiftung sterben. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) dokumentieren solche Fälle. Die 50-cm-Mindesttiefe ist deshalb bei eingeschläferten Tieren besonders wichtig.

Darf ich einen sehr großen Hund im Garten begraben?

Rechtlich gilt für große Hunde grundsätzlich dieselbe Regel wie für kleinere Tiere, solange es sich um ein Heimtier handelt. In der Praxis stoßen sehr große Rassen wie Doggen oder Neufundländer aber häufig an Grenzen: Manche Kommunen verlangen bei ihnen eine gesonderte Genehmigung oder lehnen die Gartenbestattung faktisch ab, weil das nötige Grabvolumen kaum einzuhalten ist. Fragen Sie im Zweifel vorab beim zuständigen Ordnungs- oder Veterinäramt nach.

Wie lange dauert die Verwesung eines Haustiers im Garten?

Je nach Bodenbeschaffenheit, Temperatur und Grabtiefe realistisch mehrere Monate bis über ein Jahr. Trockener, gut durchlässiger Boden und die eingehaltene Mindesttiefe von 50 Zentimetern beschleunigen den Prozess und verhindern gleichzeitig, dass Aasfresser den Körper vorher ausgraben.

Darf ich meinen Hund in eine Decke gehüllt begraben?

Ja, sofern die Decke aus Naturfasern wie Baumwolle oder Wolle besteht, diese verrotten mit der Zeit von selbst. Eine Decke aus Fleece oder anderen Kunstfasern zersetzt sich dagegen nicht vollständig und kann über Jahre im Boden bleiben. Das ist kein Umweltskandal, muss aber in der Regel auch nicht nachträglich ausgegraben werden. Für eine neue Bestattung sind Naturfasern trotzdem die bessere Wahl.

Gibt es eine Gewichtsgrenze für Hunde beim Vergraben im Garten?

Bundesweit einheitlich nicht, aber einzelne Kommunen setzen eigene Grenzen. Der Landkreis Lichtenfels in Bayern hat per Allgemeinverfügung festgelegt, dass Heimtiere über 70 Kilogramm Körpermasse von der Genehmigung zum Vergraben ausgenommen sind. Ob und welche Grenze an Ihrem Wohnort gilt, erfahren Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer Gemeindeverwaltung.

Darf mein Haustier mit mir zusammen in einem Grab beigesetzt werden?

Auf einem Friedhof, nicht im Garten: Mehrere Bundesländer haben ihre Bestattungsgesetze zuletzt gelockert. Auf dem Friedhof Ohlsdorf in Hamburg ist die gemeinsame Beisetzung von Mensch und Tier bereits seit 2020 möglich, Sachsen hat sein Bestattungsgesetz zum 25. März 2026 entsprechend geändert. München prüft eine ähnliche Regelung. Überführung und Einäscherung bleiben dabei stets getrennt, nur die Asche wird gemeinsam beigesetzt, und die örtliche Friedhofssatzung muss dies zusätzlich zulassen.

Quellen und rechtliche Hinweise

Regionale und individuelle Unterschiede sind möglich. Fragen Sie im Zweifel Ihr zuständiges Veterinär- oder Ordnungsamt.

Letzte rechtliche Prüfung: Oktober 2026 · Redaktion PetErnita