Fast jeder Hund und viele Katzen in Deutschland tragen einen Mikrochip, registriert bei TASSO e.V. oder bei Findefix. Nach dem Tod eines Tieres wird diese Registrierung leicht vergessen. Bei Hunden kommt in mehreren Bundesländern noch eine zweite, amtliche Meldepflicht hinzu, die mit einer echten Frist und einem möglichen Bußgeld verbunden ist, und die mit TASSO oder Findefix nichts zu tun hat.

Kernpunkte
  • Kein staatliches Gesetz schreibt die Abmeldung bei TASSO oder Findefix nach dem Tod vor.
  • Bei TASSO ist die Meldung Teil der Registrierungsbedingungen, eine vertragliche, keine gesetzliche Pflicht.
  • In Niedersachsen, Hamburg, Berlin und (in anderer Form) Bremen gibt es zusätzlich eine gesetzliche Registrierungs- und Abmeldepflicht, unabhängig von TASSO oder Findefix.
  • Solange ein Hund dort nicht abgemeldet ist, kann die Hundesteuerpflicht formal weiterlaufen.

Ist die Abmeldung Pflicht?

Ein staatliches Gesetz, das die Abmeldung nach dem Tod vorschreibt, gibt es in Deutschland nicht, anders als bei der Hundesteuer, die tatsächlich behördlich abgemeldet werden muss. Bei TASSO ist die Situation etwas anders: In den Registrierungsbedingungen, die Sie bei der Anmeldung Ihres Tieres akzeptiert haben, verpflichten Sie sich, den Tod des Tieres so schnell wie möglich zu melden. Das ist eine vertragliche Verpflichtung gegenüber TASSO als Verein, keine gesetzliche Pflicht mit Bußgeldandrohung. In der Praxis bedeutet das: niemand wird Sie belangen, wenn Sie es vergessen, aber es entspricht den Bedingungen, denen Sie zugestimmt haben.

Mikrochip bei TASSO abmelden

TASSO e.V. ist mit weitem Abstand das bekannteste Haustierregister in Deutschland. So melden Sie ein verstorbenes Tier ab:

  1. TASSO-Kennnummer (TKN) bereithalten. Diese 7- oder 8-stellige Nummer finden Sie auf der TASSO-Plakette am Halsband, auf der TASSO-Tierkarte oder auf der Registrierungsbestätigung, die Sie per E-Mail erhalten haben.
  2. Online-Formular öffnen. Unter tasso.net, Tierregister, Daten ändern, Tier verstorben geben Sie die TKN und einen Bestätigungscode ein.
  3. Angaben prüfen und bestätigen. Die hinterlegten Daten werden Ihnen noch einmal angezeigt. Stimmen sie, bestätigen Sie die Meldung als verstorben.
  4. Bestätigung abwarten. Sie erhalten eine E-Mail an die bei TASSO hinterlegte Adresse, die die Abmeldung bestätigt.

Alternativ genügt auch eine formlose E-Mail an info@tasso.net oder ein Brief an TASSO e.V., in dem Sie die Registrierung widerrufen.

Mikrochip bei Findefix abmelden

Findefix ist das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes und firmierte früher unter dem Namen Deutsches Haustierregister. Viele Tiere sind hier statt bei oder zusätzlich zu TASSO registriert.

  1. Zum Formular gehen. Unter findefix.com, Haustierdaten ändern, Verstorben melden finden Sie das entsprechende Formular.
  2. Angaben zum Tier eingeben und die Meldung absenden.
  3. Bestätigung abwarten. Findefix bestätigt die Abmeldung ebenfalls per E-Mail.
Bei welchem Register ist mein Tier eingetragen? Das steht auf der Registrierungsbestätigung oder im EU-Heimtierausweis. Manche Tiere sind bei beiden Registern eingetragen, andere nur bei einem. Im Zweifel prüfen Sie einfach beide, die Abmeldung kostet bei keinem der beiden etwas.

Amtliches Hunderegister: eine zweite, ganz andere Meldepflicht

TASSO und Findefix sind private, freiwillige Vereinsregister. Unabhängig davon schreiben mehrere Bundesländer eine eigene, gesetzliche Registrierungspflicht für Hunde vor. Manche betreiben dafür ein eigenes staatliches Register, das mit TASSO oder Findefix nichts zu tun hat, auch wenn dieselbe Mikrochip-Nummer als Kennung dient. Andere verpflichten Halterinnen und Halter gesetzlich dazu, sich gerade bei TASSO oder Findefix zu registrieren. In beiden Fällen ist die Abmeldung nach dem Tod des Hundes rechtlich relevant, nicht nur eine Formsache. Bestätigt ist das für folgende Bundesländer:

Niedersachsen

Rechtsgrundlage: § 6 NHundG (Zentrales Register nach § 16 NHundG)
Frist nach dem Tod: 1 Monat

Hamburg

Rechtsgrundlage: Hundegesetz (HundeG) § 24, Hundesteuergesetz
Frist nach dem Tod: 2 Wochen

Berlin

Rechtsgrundlage: Hundegesetz (HundeG)
Frist nach dem Tod: zeitnah, unverzüglich

Bremen

Rechtsgrundlage: Hundegesetz, in Kraft seit 1. Juli 2026 (Registrierung über TASSO/Findefix)
Frist nach dem Tod: siehe TASSO/Findefix oben

In Niedersachsen ist die Abmeldung eines verstorbenen Hundes im Zentralen Register kostenlos und muss innerhalb eines Monats erfolgen, geregelt in § 6 NHundG. Die Online-Abmeldung läuft über das Zentrale Register, das von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH im Auftrag geführt wird; die zuständige Stelle finden Sie über Ihre Gemeinde, zum Beispiel beim Landkreis Harburg.

In Hamburg ist jeder Hund im Hunderegister anzumelden, gesetzliche Grundlage ist das Hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden von 2006 (Hundegesetz, HundeG, dort § 24 "Zentrales Register"). Die Abmeldung bei Tod, Verlust oder Wegzug hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen, geregelt zusätzlich im Hamburgischen Hundesteuergesetz. Die vorhandene Hundesteuermarke muss dabei zurückgegeben werden. Register und Finanzamt sind technisch getrennt, die Daten werden aber automatisch weitergeleitet; Hamburg selbst empfiehlt, den Hund vorsichtshalber bei beiden Stellen abzumelden, um zeitliche Überschneidungen zu vermeiden. Details: Hund abmelden, hamburg.de.

In Berlin gilt seit dem 1. Januar 2024 eine Besonderheit: die Ab- und Anmeldung im zentralen Hunderegister gilt gleichzeitig als steuerliche Ab- und Anmeldung beim Finanzamt, eine zusätzliche Meldung entfällt in den meisten Fällen. Der Tod des Hundes ist einer der ausdrücklich genannten Abmeldegründe. Ein Verstoß gegen die Meldepflichten im Hunderegister kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden (Quelle: Bundesportal, Hund im Hunderegister registrieren), ein deutlich höherer Rahmen, als die meisten Halterinnen und Halter erwarten würden. Details zur Abmeldung: Hund steuerlich abmelden, Berlin.de.

Warum das wichtiger ist, als es klingt: Wo Hunderegister und Hundesteuer verknüpft sind (wie inzwischen in Berlin) oder eng zusammenhängen (wie in Hamburg), läuft die Steuerpflicht formal weiter, solange keine Abmeldung erfolgt ist. Ein vergessener Behördengang kann so über Monate oder Jahre hinweg zu einer Steuerforderung für einen Hund führen, der längst nicht mehr lebt.

In Bremen gilt seit dem 1. Juli 2026 ein grundlegend neues Hundegesetz (beschlossen am 18. Juni 2025, verkündet im Gesetzblatt), das Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde einführt. Bremen geht dabei einen anderen Weg als Niedersachsen, Hamburg oder Berlin: statt eines eigenen staatlichen Registers erfüllen Hundehalterinnen und Halter die Registrierungspflicht direkt über die bereits bestehenden privaten Register TASSO oder Findefix. Damit wird die TASSO-Meldepflicht, die weiter oben auf dieser Seite beschrieben ist, in Bremen zu mehr als nur einer vertraglichen TASSO-Bedingung, sie ist Teil einer Pflicht, die das Land Bremen per Gesetz vorschreibt. Die Innenbehörde Bremens verweist Hundehalter ausdrücklich auf diese beiden Portale zur Erfüllung der Meldepflicht.

In anderen Bundesländern regelt allein die kommunale Hundesteuersatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde die Abmeldung nach dem Tod, wie im nächsten Abschnitt am Beispiel München gezeigt. Die genaue Frist und das zuständige Amt erfahren Sie direkt bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Die allgemeine Hundesteuer-Abmeldung: gilt überall in Deutschland

Unabhängig davon, ob ein amtliches Hunderegister existiert, muss ein Hund in jeder deutschen Gemeinde von der Hundesteuer abgemeldet werden, sobald er stirbt. Das regelt die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, nicht ein einzelnes Bundesgesetz, weshalb Fristen von Gemeinde zu Gemeinde leicht abweichen können, meist zwischen einer und vier Wochen.

Ein gut dokumentiertes Beispiel ist München: Dort muss ein Hund innerhalb von zwei Wochen nach seinem Tod von der Hundesteuer abgemeldet werden, zusammen mit der Sterbebescheinigung oder Euthanasiebestätigung des Tierarztes und der Rückgabe der Hundesteuermarke. Die Stadt berechnet die Hundesteuer für das Todesjahr anteilig nach Monaten und erstattet zu viel gezahlte Beträge automatisch mit dem folgenden Steuerbescheid, was laut Stadtverwaltung bis zu drei Monate dauern kann. Quelle: Abmeldung eines Hundes, Landeshauptstadt München.

Die Rückerstattung ist der Punkt, den viele übersehen: Wird ein Hund nicht rechtzeitig abgemeldet, läuft die Steuerpflicht in den meisten Gemeinden formal weiter, und die bereits gezahlte Jahressteuer für die restlichen Monate wird nicht automatisch zurückerstattet. Erst die aktive Abmeldung löst in der Regel die anteilige Rückzahlung aus. Verschiedene Halterinnen und Halter berichten in Foren übereinstimmend, dass diese Rückerstattung ausblieb, bis sie sich selbst aktiv beim zuständigen Steueramt gemeldet haben.

Was passiert, wenn ich es nicht abmelde?

Bei TASSO oder Findefix drohen keine Bußgelder oder rechtlichen Konsequenzen. Das Register führt Ihr Tier lediglich weiterhin als lebend und potenziell auffindbar, was bei einer späteren Abfrage zu veralteten Angaben führt. Ganz anders bei einem amtlichen Hunderegister wie in Niedersachsen, Hamburg oder Berlin: dort kann eine unterlassene oder verspätete Abmeldung als Ordnungswidrigkeit gelten, und die Hundesteuerpflicht kann formal weiterlaufen, bis die Abmeldung tatsächlich eingegangen ist. Für die meisten Halterinnen und Halter ist allein das schon Grund genug, es zeitnah zu erledigen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich den Mikrochip meines verstorbenen Haustiers gesetzlich abmelden?

Bundesweit einheitlich nicht. Bei den privaten Registern TASSO und Findefix selbst gibt es kein staatliches Gesetz, das die Abmeldung nach dem Tod vorschreibt, nur eine vertragliche Verpflichtung bei TASSO. Anders sieht es aus, wenn Ihr Hund zusätzlich in Niedersachsen, Hamburg oder Berlin in einem amtlichen Hunderegister eingetragen ist: dort ist die Abmeldung nach dem Tod gesetzlich vorgeschrieben, mit einer festen Frist und einer möglichen Geldbuße bei Verstoß. In Bremen macht das neue Hundegesetz die Registrierung bei TASSO oder Findefix seit 1. Juli 2026 selbst zur gesetzlichen Pflicht.

Wie melde ich meinen verstorbenen Hund oder meine Katze bei TASSO ab?

Über das Online-Formular auf tasso.net unter Tierregister, Daten ändern, Tier verstorben. Sie benötigen die TASSO-Kennnummer (TKN), eine 7- oder 8-stellige Nummer auf der TASSO-Plakette oder der TASSO-Tierkarte. Nach der Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail, die die Abmeldung bestätigt. Alternativ ist eine formlose Mitteilung per E-Mail an info@tasso.net oder per Brief möglich.

Wie melde ich meinen verstorbenen Hund oder meine Katze bei Findefix ab?

Über das entsprechende Online-Formular auf findefix.com im Bereich Haustierdaten ändern, Verstorben melden. Findefix ist das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes und firmierte früher unter dem Namen Deutsches Haustierregister.

Woher weiß ich, bei welchem Register mein Tier eingetragen ist?

Das steht in der Regel auf der Bestätigung, die Sie bei der Registrierung erhalten haben, oder im EU-Heimtierausweis Ihres Tieres. Manche Tiere sind bei beiden Registern eingetragen, andere nur bei einem. Im Zweifel prüfen Sie beide, die Abmeldung ist bei beiden kostenlos.

Was passiert, wenn ich es nicht abmelde?

Bei TASSO oder Findefix drohen keine Bußgelder, das Register führt Ihr Tier lediglich weiterhin als lebend. Anders bei einem amtlichen Hunderegister, etwa in Niedersachsen, Hamburg oder Berlin: dort kann die Steuerpflicht formal weiterlaufen, solange keine Abmeldung erfolgt ist, und ein Verstoß gegen die Meldepflichten kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Kostet die Abmeldung des Mikrochips etwas?

Nein, die Abmeldung ist sowohl bei TASSO als auch bei Findefix kostenlos, ebenso wie die ursprüngliche Registrierung. Auch die Abmeldung aus einem amtlichen Hunderegister ist in der Regel gebührenfrei, nur die Anmeldung kann dort etwas kosten.

Gibt es außer TASSO und Findefix noch andere Register, bei denen ich meinen Hund abmelden muss?

Ja, in mehreren Bundesländern gibt es zusätzlich ein amtliches, gesetzlich vorgeschriebenes Hunderegister, unabhängig von TASSO oder Findefix. Bestätigt ist das zum Beispiel für Niedersachsen (§ 6 NHundG, Abmeldung innerhalb eines Monats), Hamburg (Hundegesetz und Hundesteuergesetz, Abmeldung innerhalb von zwei Wochen), Berlin (Hundegesetz, seit 2024 zugleich die steuerliche Abmeldung) und, in anderer Form, Bremen, wo die Registrierung seit dem 1. Juli 2026 gesetzlich vorgeschrieben ist, aber direkt über TASSO oder Findefix erfolgt. Ob es in Ihrem Bundesland ein solches Register gibt, erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Bekomme ich zu viel gezahlte Hundesteuer zurück, wenn mein Hund stirbt?

In den meisten Gemeinden ja, sobald Sie den Hund aktiv abmelden. Die Steuer wird für das Todesjahr in der Regel anteilig nach Monaten berechnet, und der Rest wird mit dem nächsten Steuerbescheid erstattet. Ohne aktive Abmeldung erfolgt die Rückerstattung meist nicht automatisch, die Steuerpflicht läuft formal weiter.

Quellen

Verfahrensangaben können sich ändern. Prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Vorgehensweise direkt auf den verlinkten Seiten der Register.

Letzte Prüfung: Oktober 2026 · Redaktion PetErnita